Kurzgutachten

Sie benötigen ein objektiv und verlässliches Kurzgutachten i.d.R. für:

  • Veräußerung oder Erwerb
  • Erbangelegenheiten
  • Vermögensübersicht
  • Anfangswertbestimmung
  • Kauffinanzierung
  • Kauf- oder Verkaufsverhandlungen

Leistungsbeschreibung

  • Unterlagenbeschaffung, Sichtung, Prüfung und Analyse
  • Objektbesichtigung (innen- und außen)
  • Berechnung Verkehrswert, gemäß § 194 BauGB
  • mittels von i.d.R. zwei der anerkannten Berechnungsrichtlinien (Sachwert, Vergleichswert- und Ertragswertrichtlinie)
  • unter Berücksichtigung von Belastungen und Rechten
  • unter Berücksichtigung von zwingenden energetischen Investitionen, Bauschäden oder dringend durchzuführenden Modernisierungen

Erstellung Kurzgutachten – Entsprechend den Regelungen der ImmoWertV:

  1. Kurze Zustandsbeschreibung und Angabe des Wertermittlungsstichtags
  2. Verfahrenswahl mit Kurz-Begründung
  3. Verfahrensergebnisse ermitteln
  4. Ableitung des Verkehrswerts aus den Verfahrensergebnissen unter Würdigung deren Aussagefähigkeit

in schriftlicher, gebundener Form mit ca. 10-20 Seiten, siehe Beispiel (2 Seiten)

Honorar ab 1.500 €* 

*Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.