Beleihungswertermittlung

Professionelle und zuverlässige Beleihungswertermittlung benötigen, z.B.:

  • Privatbanken
  • Sparkassen
  • Volks- und Raiffeisenbanken

im Rahmen von Finanzierungen und Wertüberprüfungen

Leistungsbeschreibung

  • Unterlagenbeschaffung, Sichtung, Prüfung und Analyse
  • Objektbesichtigung (innen- und außen)
  • Berechnung Beleihungswert/Marktwert nach § 16 PfandBG – bzw. den Wünschen/Vorgaben des auftraggebenden Kreditinstituts und i.d.R. nach dem 2-Säulen-Prinzip
  • mittels der anerkannten Berechnungsrichtlinien (Sachwert, Vergleichswert- und Ertragswertrichtlinie)
  • ggf. unter Berücksichtigung von Belastungen und Rechten
  • ggf. unter Berücksichtigung von zwingenden energetischen Investitionen, Bauschäden oder dringend durchzuführenden Modernisierunge

Erstellung Beleihungswertgutachten – Entsprechend den Regelungen der Beleihungswertverordnung (BelWertV) bzw. den Wünschen/Vorgaben des auftraggebenden Kreditinstituts (i.d.R.):

  1. nachvollziehbare Zustandsbeschreibung und Angabe des Wertermittlungsstichtags
  2. Aussagen zu: Objektqualität, Standortqualität, Verwertbarkeit, Vermietbarkeit/Nutzbarkeit, Drittverwendungsfähigkeit, Beleihungsrisiko
  3. Verfahrenswahl mit Begründung
  4. Verfahrensergebnisse ermitteln
  5. Ableitung Markt- und Beleihungswert aus den Verfahrensergebnissen unter Würdigung deren Aussagefähigkeit in schriftlicher, gebundener Form mit ca. 15-25 Seiten

Beispiel – 2 Seiten

Honorar nach Absprache