Energieausweis

In Kooperation mit qualifizierten Energieberatern der Sprengnetter goValue GmbH erstelle ich für Sie Energieausweise, die den gesetzlichen Anforderungen gemäß der Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2014) entsprechen.

Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

Gemäß der EnEV 2014 muss möglichen Mietern oder Käufern einer Immobilie schon bei der Objektbesichtigung der Energieausweis auf Verlangen vorgelegt werden. Wenn ein Vertrag zustande kommt, muss der Ausweis (darf auch eine Kopie des Originals sein) an den Käufer oder Mieter übergeben werden. Wird der Ausweis nicht übergeben oder vorgelegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und es drohen bis zu 15.000 € Bußgeld.

Pflichtangaben in Immobilieninserate

In kommerziellen Medien (z.B. Zeitungen, Zeitschriften oder Internet) muss bei Wohngebäuden die Art des Ausweises (Bedarf- oder Verbrauchsausweis), die Endenergie, der wesentliche Energieträger, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse angegeben werden.

z.B.:

Bedarfsausweis: 155 kWh/(m²a),

Fernwärme, Baujahr 1969

Energieeffizienzklasse: E

Kurzform (z.B. – hier gibt es noch keine Richtlinien): B 155, FW, BJ 1969, E

Fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen stellen ab 01.05.2015 eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet werden.

Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf aufwendigen Berechnungen des Energiebedarfs einer Immobilie. Grundlage der Berechnungen ist die Baukonstruktion (z.B. Dämmung der Außenwände, Dämmung oberste Geschossdecke, Art der Fenster) und die Anlagetechnik (Heizung, Warmwasserbereitung). Das Gebäude wird gründlich untersucht – mittels der Planungsunterlagen und einer Checkliste, die beim Ortstermin abgearbeitet wird.

Die Vorteile dieser Methode sind:

  • Unabhängigkeit vom individuellen Heizverhalten
  • Objektiver Vergleich des Endenergieverbrauchs mit anderen Miet- oder Kaufobjekten
  • Informationen über die energetische Qualität der Immobilie

Der verbrauchsorientiere Energieausweis wird auf Basis des tatsächlichen angefallenen Energieverbrauchs eines Gebäudes berechnet – mittels der Verbrauchsabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre. Der Nachteil dieser Methode ist, dass das individuelle Heizverhalten des aktuellen Nutzers den Energieverbrauch beeinflusst und dadurch keine bundesweite energetische Vergleichbarkeit gegeben ist.

Unterlagen, die für den Ortstermin benötigt werden:

  • Bauantragsunterlagen inkl. Baubeschreibung und Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt)
  • ggf. Detailzeichnungen (Wand- und Dachaufbau)
  • Auflistung evtl. durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Austausch der Heizungsanlage, Dämmung der Außenwände, Dämmung der obersten Geschossdecke, Dämmung der Kellerdecke, Erneuerung der Fenster)
  • Wohnflächenberechnung
  • Verbrauchsabrechnung Heizung (1. Energieträger) der letzten 3 Jahre
  • ggf. Verbrauchsabrechnung 2. Energieträger, z.B. Kachelofen
  • Verbrauchsabrechnung Warmwasser – nur bei separater Warmwasserbereitung
  • ggf. Verbrauchsabrechnung Strom
  • falls vorhanden die Größe der Kollektorfläche der Solaranlage

Kosten für Energieausweise

Leistungen: Vor-Ort-Begehung, Berechnung Bedarf nach EnEV, Ausstellung rechtssicherer Energieausweis, keine Vor-Ort-, Energie- oder Sanierungsberatung

Energiebedarfsausweis für 1-4 Wohneinheiten:    290 €

Energiebedarfsausweis für  6-12 Wohneinheiten: 410 €

Energieverbrauchsausweis: 90 €

Für Ihre Anfrage klicken Sie bitte auf den Kontakt-Reiter.

Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.